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Kundenbetreuung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen der Firma Horbach GmbH, speziell für Abteilung Schmuck- und Feingiesstechnik, nachstehend Giesser genannt und deren Kunden und Lieferanten. Hiervon abweichende Bedingungen von Kunden oder Lieferanten sind nur verbindlich, wenn sie vom Giesser schriftlich anerkannt sind.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Giesser gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen) bleibt die vom Giesser gelieferte Ware Eigentum des Giessers (im folgenden: Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf durch den Kunden oder einen sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Giesser ab, welcher die Abtretung hiermit annimmt. Der Giesser ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Giesser abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung gilt als widerrufen, wenn der Kunde gegenüber dem Giesser in Zahlungsverzug gerät. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Giessers hingewiesen und diesen sofort vorab telefonisch, anschließend schriftlich innerhalb eines Tages umfassend benachrichtigen.

Edelmetalllieferung
Der Kunde stellt dem Giesser vor Durchführung des jeweiligen Auftrages ausreichende Mengen des entsprechenden Edelmetalls zur Verfügung. Das vom Kunden oder dessen Lieferanten dem Giesser zur Verfügung gestellte Edelmetall muß hierbei im freien Eigentum des Kunden stehen.

Lieferzeiten
Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Nichteinhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen durch uns, berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt oder zur Schadenersatzforderung, wenn die Nichteinhaltung auf Umständen beruht, die von unserem Willen unabhängig sind (Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, Streik, Betriebsunterbrechungen und dergleichen). Umstände, die unabhängig von unserem Willen die Lieferung unmöglich machen, insbesondere auch die Nichterfüllung der Lieferungsverbindlichkeiten unserer Lieferanten, aufgrund derer wir das Angebot abgeben oder die Ware verkauft haben, entbindet uns von der Erfüllung des Vertrages. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt.

Gewährleistung und Haftung
Die vom Giesser gefertigten und ausgelieferten Gußteile sind Rohprodukte, die Nacharbeit durch den Kunden voraussetzen (Entfernen der Gußhäute, Behebung kleinerer Unebenheiten etc). Verlangt der Kunde den Guß direkt nach seinem Wachsmodell, so wird grundsätzlich die kostenpflichtige Herstellung einer Silikonform vorgeschlagen. Besteht der Kunde gleichwohl auf den Guß direkt von seinem Wachsmodell, so ist jegliche Haftung des Giessers ausgeschlossen. Werden Steine mitgegossen, haften wir nicht, wenn beim Gießen die Steine gesprungen sind und nicht mehr verwendet werden können. Das Steinrisiko trägt in jedem Falle der Kunde. Sollten die Leistungen des Giessers mangelhaft sein, so ist der Giesser unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden zur Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Mängel muß der Kunde dem Giesser unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitteilen. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind sowohl gegen den Giesser als auch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, was vom Kunden zu beweisen ist. Wir haften nicht für die Richtigkeit der Feingehaltsangabe des uns von unseren Lieferanten bzw. Kunden zur Verfügung gestellten Giessmaterials. Beim Herstellen der Formen übernehmen wir keine Haftung für Beeinträchtigung der Modelle und der noch eventuell mitgegossenen Edelsteine. Ist ein Modellstück druck- oder temperaturempfindlich, ist nur die Herstellung einer Silikonform möglich. Dies gilt insbesondere für hohle Modelle. Wird dies vom Kunden nicht vermerkt, ist eine Haftung unsererseits bei Beschädigung durch Gummiabformung ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht bei Verlust eines Modelles beschränkt sich auf den Materialwert des Modelles, höchstens aber auf 120,00 € je Modell.

Schutzrechte
Modellschutz wird zugesichert. Der Kunde versichert, daß die seinen Modellen zugrundeliegenden Ideen sein freies geistiges Eigentum sind oder aber seine Aufträge in Lizenz des Urheberrechts- oder sonstigen Schutzrechtsinhabern erfolgen. Auf Verlangen hat der Kunde seine Lizenzberechtigung nachzuweisen. Wird durch den Auftrag des Kunden in Schutzrechte Dritter eingegriffen, so stellt der Kunde den Giesser hiermit von sämtlichen Ansprüchen der Schutzrechtinhaber frei. Für den Fall des Zahlungsverzuges tritt der Kunde hiermit sein etwaiges Schutzrecht (Urheberrecht, Markenrecht etc.) an den vom Giesser bearbeiteten Modellen, den zugrundeliegenden Entwürfen, Mustern und Ideen hiermit an den Giesser ab, welcher die Abtretung annimmt.

Gummi- und Silikonformen
Für die Herstellung der Formen werden dem Kunden die Kosten in Rechnung gestellt, sodaß die Gummiform selbst in das Eigentum des Kunden übergeht. Die Formen werden beim Giesser sorgfältig aufbewahrt und stehen nur dem Modellanlieferer für Nachbestellungen zur Verfügung. Wenn von den vorhandenen Formen in den letzten fünf Jahren nicht bestellt wurde, werden diese automatisch vernichtet. Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe der Formen seiner Modelle verlangen, es sei denn, der Kunde befindet sich in Zahlungsverzug.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Idar-Oberstein. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Idar-Oberstein, Mai 2012

 

Erweiterte Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geänderte Lieferbedingungen

gültig ab 01.10.2019

1. Abrechnung über Edelmetallkonto:

Einzugsermächtigung auf Ihr Edelmetallkonto:

Ende des Monats wird die gesamte Menge an verarbeitetem Edelmetall von Ihrem Konto per Einzugsermächtigung

abgebucht. Ist das Konto nicht gedeckt, wird nach einer Frist von 14 Tagen das Edelmetall mit dann geltenden

Tageskurs (der jeweilige Eröffnungskurs/Verkaufspreis unverarbeitet) von uns in Rechnung gestellt. Diese Rechnung

ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie, dass Sie spätestens 30 Tage nach Zugang dieser

Rechnung von Gesetzes wegen in Zahlungsverzug geraten, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist. Als Folge

des Verzuges haben Sie den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verzögerung einschließlich Rechtsverfolgungs-

Kosten entsteht. Dieser Hinweis ist bei Verbrauchern gesetzlich vorgeschrieben. Er enthält weder einen Zahlungs-

Aufschub, noch eine Stundung.

Der Rechnungsbetrag ist bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, während des Verzuges mit

9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 288 11 BGB zu verzinsen. Zudem ist bei Verzug eine

Pauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 V BGB zu bezahlen. Bei Verzug behalten wir uns die Geltendmachung

eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Lieferanten auf den

kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

Verspätete Anlieferungen oder Anweisungen werden nach verstrichener Frist nicht mehr berücksichtigt. Diese werden

dann Ihrem Edelmetallkonto gutgeschrieben.

Zudem behalten wir uns vor, neue Aufträge abzulehnen, laufende Anfertigungen und Auslieferungen zurückzubehalten.

Abrechnung über Ihr Edelmetallkonto ohne Einzugsermächtigung:

Ende des Monats wird die gesamte Menge an verarbeitetem Edelmetall zur Zahlung fällig. Der Ausgleich muss

innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Edelmetall mit entsprechendem Tageskurs (der

jeweilige Eröffnungskurs/Verkaufspreis unverarbeitet) von uns in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist sofort und

ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie, dass Sie spätestens 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung von

Gesetzes wegen in Zahlungsverzug geraten, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist. Als Folge des Verzuges

haben Sie den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verzögerung einschließlich Rechtsverfolgungskosten entsteht.

Dieser Hinweis ist bei Verbrauchern gesetzlich vorgeschrieben. Er enthält weder einen Zahlungsaufschub noch eine

Stundung.

Der Rechnungsbetrag ist bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, während des Verzuges mit

9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 288 11 BGB zu verzinsen. Zudem ist bei Verzug eine

Pauschale in Höhe von 40.00 € gemäß § 288 V 8GB zu bezahlen. Bei Verzug behalten wir uns die Geltendmachung

eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Lieferanten auf den

kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

Verspätete Anlieferungen oder Anweisungen werden nach verstrichener Frist nicht mehr berücksichtigt. Diese werden

dann Ihrem Edelmetallkonto gutgeschrieben.

Zudem behalten wir uns vor, neue Aufträge abzulehnen, laufende Anfertigungen und Auslieferungen zurückzubehalten.

Abrechnung von Einzelaufträgen über Ihr Edelmetallkonto mit Einzugsermächtigung:

Nach Fertigstellung ihrer Gussteile wird die gesamte Menge an verarbeitetem Edelmetall von Ihrem Konto per

Einzugsermächtigung abgebucht. Ist das Konto nicht gedeckt, wird nach einer Frist von 14 Tagen das Edelmetall mit

Tageskurs von uns in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bitte beachten

Sie, dass Sie spätestens 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung von Gesetzes wegen in Zahlungsverzug geraten, ohne

dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist. Als Folge des Verzuges haben Sie den Schaden zu ersetzen, der uns durch

die Verzögerung einschließlich Rechtsverfolgungskosten entsteht. Dieser Hinweis ist bei Verbrauchern gesetzlich

vorgeschrieben. Er enthält weder einen Zahlungsaufschub noch eine Stundung.

Der Rechnungsbetrag ist bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, während des Verzuges mit

9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 288 11 BGB zu verzinsen. Zudem ist bei Verzug eine

Pauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 V 8GB zu bezahlen. Bei Verzug behalten wir uns die Geltendmachung

eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Lieferanten auf den

kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

Verspätete Anlieferungen oder Anweisungen werden nach verstrichener Frist nicht mehr berücksichtigt. Diese werden

dann Ihrem Edelmetallkonto gutgeschrieben.

Zudem behalten wir uns vor, neue Aufträge abzulehnen, laufende Anfertigungen und Auslieferungen zurückzubehalten.

Abrechnung von Einzelaufträgen über Ihr Edelmetallkonto ohne Einzugsermächtigung:

Nach Fertigstellung ihrer Gussteile wird die gesamte Menge an verarbeitetem Edelmetall fällig. Der Ausgleich muss

innerhalb von 14 Tagen erfolgen . Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Edelmetall mit entsprechendem Tageskurs

von uns in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist zahlbar sofort rein netto. Diese Rechnung ist sofort und ohne Abzug

zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie. dass Sie spätestens 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung von Gesetzes wegen

in Zahlungsverzug geraten, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist. Als Folge des Verzuges haben Sie den

Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verzögerung einschließlich Rechts-Verfolgungskosten entsteht. Dieser Hinweis

ist bei Verbrauchern gesetzlich vorgeschrieben. Er enthält weder einen Zahlungsaufschub noch eine Stundung.

Der Rechnungsbetrag ist bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, während des Verzuges mit

9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 288 11 BGB zu verzinsen. Zudem ist bei Verzug eine

Pauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 V BGB zu bezahlen. Bei Verzug behalten wir uns die Geltendmachung

eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Lieferanten auf den

kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

Verspätete Anlieferungen oder Anweisungen werden nach verstrichener Frist nicht mehr berücksichtigt. Diese werden

dann Ihrem Edelmetallkonto gutgeschrieben.

Zudem behalten wir uns vor, neue Aufträge abzulehnen, laufende Anfertigungen und Auslieferungen zurückzubehalten.

2. Abrechnung ohne Edelmetallkonto:

Abrechnung Gussaufträge und Edelmetalle nach Tageskurs:

Nach Fertigstellung ihrer Gussteile werden die Herstellungskosten und die gesamte Menge an verarbeitetem Edelmetall

in Rechnung gestellt. Der Ausgleich muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Wird die Rechnung innerhalb der

vorgegebenen Frist nicht ausgeglichen, so wird diese in Verzug gesetzt und angemahnt. Diese Rechnung ist sofort und

ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie, dass Sie spätestens 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung von

Gesetzes wegen in Zahlungsverzug geraten, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist. Als Folge des Verzuges

haben Sie den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verzögerung einschließlich Rechts-Verfolgungskosten entsteht.

Dieser Hinweis ist bei Verbrauchern gesetzlich vorgeschrieben. Er enthält weder einen Zahlungsaufschub noch eine

Stundung.

Der Rechnungsbetrag ist bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, während des Verzuges mit

9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 288 11 BGB zu verzinsen. Zudem ist bei Verzug eine

Pauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 V BGB zu bezahlen. Bei Verzug behalten wir uns die Geltendmachung

eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Lieferanten auf den

kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

Zudem behalten wir uns vor, neue Aufträge abzulehnen, laufende Anfertigungen und Auslieferungen zurückzubehalten.

Idar-Oberstein, Oktober 2019

FINISH

DIE BESTEN IHRES FACHS ARBEITEN FÜR SIE HAND IN HAND – UND VOR ALLEM:

MIT LIEBE ZUM DETAIL

Finish – von der Oberflächenveredlung bis zum Fassen
Statt vieler Wege und vieler Ansprechpartner brauchen Sie jetzt nur noch einen:
Horbach-Technik und Ihre Partner aus Idar-Oberstein.

Der Horbach 3D-Finish-Service ist die logische Vervollständigung unseres Dienstleistungsangebots.

Wir verarbeiten Ihren fertigen Präzisionsguss exakt nach Ihren Vorstellungen weiter.


Nutzen Sie unser Knowhow und unser Idar-Oberstein-Netzwerk für das perfekte Finish Ihrer Arbeiten:

Oberflächenbearbeitung, Galvanik, Gravierarbeiten, Edelsteine fassen – was immer Sie wollen.


Unsere Leistungen im Überblick:

• Nachbearbeiten und Versäubern der Gussteile

• Punktschweiß- und Laserschweißarbeiten

• Polieren (Maschinenpolitur in Trommel oder Gleitschleifanlage, Handpolitur)

• Oberflächenbearbeitungen wie Bürsten, Mattieren, Sandstrahlen

• Galvanisieren, z. B.

Vergolden, Goldplattieren Rhodinieren

Schwärzen, Braunieren Bicolor-Beschichtungen

Palladium-Auflagen und viele andere mehr

• Fassen von Edelsteinen in allen gängigen Fass-Arten

• Gravierarbeiten


Unsere erfahrenen und engagierten Mitarbeiter beraten Sie gerne!

FEINGUSS

Je detaillierter und filigraner die Modelle werden, desto größer wird die Herausforderung an die Gießerei.

Darauf haben wir uns eingestellt und gelten daher schon lange als Spezialist für anspruchsvolle Feingussteile.

Ob Sie Ihren Guss als Unikat oder in größerer Stückzahl benötigen, ob Ihr Modell handgefertigt oder in 3D gedruckt ist, wir stellen uns auf Ihre Arbeitsweise und Ihre Modelle ein.

 

Das gilt für jeden einzelnen Arbeitsschritt, beginnend mit dem Eintreffen Ihrer Bestellung bis zum sicheren Versand, zur transparenten Abrechnung und kostenloser Archivierung Ihrer Formen.

 

Wir fertigen Ihre Gussteile in folgenden Materialien:

Silber 935
Gelbgold 333/-, 585/-, 750/- Gelbgold
Rosegold  585/-, 750/-
Rotgold  585/-, 750/-
Weissgold 590/- und 760/- mit und ohne Palladium
Weissgold 333/- Weißgold (nur mit Silber legiert)
Platin (Platingold von Hafer)

Eigenmaterial (z.B. Altgold) kann als Individualguss auch verarbeitet werden.

Bronze (rot und gelb)
Messing, weich (hell-gelb),
Messing, hart (dunkel-gelb)
Silizium-Kupfer
Aluminium,
Neusilber (Alpaka)
Edelstahl

FORMENBAU

Sie möchten Ihr Modell abformen lassen?

Silikonformen

Bei der Erstellung der Silikonform wird das Modell nahezu schwundfrei abgeformt. Zur Abformung können Materialien wie Metall, Wachs, Kunststoff, Polymere aus 3D-Druck, Naturprodukte, etc. genutzt werden. Das von uns eingesetzte Silikon zeichnet sich durch Flexibilität, aber auch Härte aus, wodurch Versatznähte fast nicht vorhanden sind und feinste Details präzise abgeformt werden. Daher werden heute über 95 % der Formen in unserem Hause aus Silikon gefertigt.

Gummiformen

Heißvulkanisierende Gummiformen sind dehnbarer als Silikonformen und werden hauptsächlich für komplexe Modelle mit starken Hinterschnitten eingesetzt. Die Gummiform hat jedoch den Nachteil, dass ein Schwund zwischen 3 – 5 % eingerechnet werden muss.

Als Urmodell können nur Materialien eingesetzt werden die Hitze und Druck aushalten (Verarbeitungstemperatur ca. 170° C).

3D DRUCK

Ihr Modell ist konstruiert und Sie benötigen einen Wachsplott?

Wir drucken Ihr Design in 3D.

Der Horbach 3D Druckservice – die beste Alternative zum eigenen 3D Drucker.

Die Vorteile modernster 3D-Druck-Technologie können Sie sich auch ohne eigene Investition in Hardware und Verbrauchsmaterial zunutze machen.

Wir drucken Ihre 3D Entwürfe in höchster Qualität, mit kurzen Lieferzeiten und zu attraktiven Preisen.
Für Ihre 3D Modelle setzen wir hochpräzise 3D Drucker ein, die speziell für den Fein- und Schmuckguss eingesetzt werden.
Das Wachsmaterial schmilzt und verbrennt rückstandslos, ohne Expansion und ohne Ascherückstände – für eine optimale Gussqualität.
Die gedruckten Modelle können ohne besondere Vorkehrungen wie jedes andere Wachsmodell verarbeitet werden.

Was kostet der 3D Druck?

Aufgrund vielseitiger Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erstellung von 3D Modellen existiert keine Preisliste.
Gerne unterbreiten wir Ihnen sowohl für Einzelteile, als auch für größere Mengen ein Angebot.

3D-SCAN

Der 3D-Scan ist ein Verfahren, bei dem ein Modell mittels eines Scanners digital erfasst und in ein dreidimensionales Modell umgewandelt wird.
Modelle aller Art (z.B. Schmuck, Modellbauteile, Antiquitäten, archäologische Objekte oder Oldtimerteile) können so als detailgetreues 3D Modell für die Reproduktion erstellt werden.


Das gescannte Modell dient als Grundlage für die 3D Fertigung von Prototypen, Reproduktionen und Serienmodellen.

Ablauf:

1. Vorbereitung: Das Modell muss gründlich gereinigt und
staubfrei sein. Eine verunreinigte Oberfläche kann zu Irritation und damit zu Fehlstellen beim Scannen führen.

2. Scannen: Der 3D-Scanner berechnet die Oberfläche des Modelles mithilfe von Kameras und Licht von allen Seiten (Streifenlichtprojektion). Danach werden alle Messergebnisse zu einem digitalen 3D Modell zusammengefügt.

3. Post-Processing: Das erstellte Modell wird anschließend nochmals aufbereitet,
um es für die weitere Verarbeitung zu optimieren.

4. Nutzung des 3D-Modells: Das digitale Modell kann in einem weiteren Schritt auf verschiedene Arten bearbeitet werden (z.B. Vergrößern, Verkleinern, Spiegeln
oder Individualisierung der Geometrie).

Wie teuer ist ein 3D Scan?
Der Aufwand für die Erstellung eines 3D gescannten Modelles hängt von vielen Faktoren ab (z.B. Größe, Oberflächenbeschaffenheit, Komplexität und Material des Objektes).
Daher muss der Preis individuell für jedes Modell neu ermittelt werden.
Senden Sie uns vorab Bilder und Objektmaße, damit wir Ihnen ein Angebot erstellen können.

3D CAD

Wir setzen Ihre Ideen für Sie in 3D um. Hochprofessionell, schnell und kostengünstig!

 

 Mit unserem 3D-Design-Service machen Sie sich die neuen Fertigungstechnologien ganz unkompliziert zunutze, z. B. für Arbeiten, die rein handwerklich nur mit sehr großem Aufwand oder gar nicht realisierbar wären.

• Unsere 3D-Spezialisten setzen Ihren Entwurf professionell in einen 3D-Entwurf um – ganz nach Ihren Vorstellungen.

• Sie senden uns dazu Ihre Skizze oder Ihr handgefertigtes Modell und erläutern uns dazu kurz die nötigen Details wie Ringgrößen,

Steine, Materialmengen, Oberflächenbeschaffenheit etc.

• Wenn die Umsetzung steht, senden wir Ihnen eine fotorealistische Darstellung in verschiedenen Ansichten zu, anhand derer Sie alle Details beurteilen können. Diese Visualisierungen werden auch Ihre Auftraggeber begeistern!

• Eventuelle Änderungswünsche sprechen Sie einfach mit uns ab.

Und wie geht‘s weiter?

Wir senden Ihnen die Datei zu und Sie lassen Ihr Modell beim Dienstleister Ihrer Wahl drucken – oder Sie nutzen gleich unseren 3D-Druckservice und wir drucken Ihr Modell, hochpräzise, in feinster Auflösung und erstklassiger Qualität.

Senden Sie uns Ihre Entwürfe oder Vorlagen per Post an:

Horbach-Industriebedarf GmbH · Hauptstr. 139 a · D-55743 Idar-Oberstein

oder per Email an 3d@horbach-technik.de

Alles ist machbar!

• Entwicklung ganzer Kollektionen auf Basis Ihrer Skizzen und Vorgabe

• 3D-Umsetzung von handgefertigten Modellen, auch in anderen Maßstäben

• Vermessung von gelieferten Steinen und Anpassung des 3D-Entwurfs an die Steinform

• Einfache Anpassung Ihres Entwurfs in verschiedenen
Skalierungen wie Ringgrößen etc.

• Scannen und Einarbeiten von gelieferten dreidimensionalen Vorlagen – Erinnerungsstücke, Teile aus der Natur, was immer Sie oder Ihre Kunden wünschen

• Bildumsetzungen auf Basis von Fotos, in voller Dreidimensionalität
oder als Relief, eingearbeitet in Ihren Schmuckentwurf

• Umsetzung von Texten, Namen, Logos

• Scannen von einzelnen Schmuckteilen, z. B. zur Neuanfertigung
eines einzelnen Ohrrings

… und eigentlich jede Idee, die Sie haben.

Vielleicht ist einfach noch niemand zuvor auf Ihren

Einfall gekommen…

Sprechen Sie mit uns,wir finden eine Möglichkeit zur Realisierung!